Leben und Werk von Nikolaus Reinartz, |
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Zeitungsbericht
1958 |
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Ein mehr als 300 Jahre alter Prozeß hat seinen glücklichen Abschluß gefunden, nachdem mit päpstlichen Dekret vom 11. August 1958 ... die unvordenkliche Verehrung, der heroische Grad seiner Tugenden und der Titel Sanctus für den Prämonstratenser-Mönch Hermann-Josef aus Steinfeld bestätigt wurden. Der Bischof von Aachen, Dr. Johannes Pohlschneider, wird im Kloster Steinfeld am 8. Mai die Feierlichkeiten eröffnen. Im Freien soll der Altar aufgebaut werden. Die Klosterkirche, in der der Reliquienschrein aufgebahrt ist, dürfte nicht ausreichen, nachdem die Gläubigen der Diözese zur Wallfahrt nach Steinfeld aufgerufen sind. Hohe geistliche Würdenträger haben ihre Teilnahme an der Festoktav vom 8. bis 15. Mai angekündigt. Beim täglichen feierlichen Pontifikalamt werden sich, in der hier gebrauchten Reihenfolge, Dompropst und Generalvikar Dr. Hermann Müssener, Weihbischof Dr. Friedrich Hünermann, der Dompropst von Köln, Hermann-Josef Hecker, und der aus der Abtei Tepel in der CSR stammende Abt Petrus Carl Möhler miteinander ablösen; ferner der Generalsuperior des Salvatorianer-Ordens, Pater Bonaventura Schweizer aus Rom, und der Bischof von Trier, Dr. Mathias Wehr. Die Schlußfeierlichkeiten mit anschießender Reliquienprozession hält der Erzbischof von Köln, Kardinal Frings, am Sonntag, 15. Mai. Die Festoktav in Steinfeld muß die prunkvolle Zeremonie in Rom ersetzen. Der Unterschied zwischen einer Heiligsprechung mit allem Zeremoniell und der Heilignennung durch päpstliches Dekret geht auf Papst Urban VIII. und das Jahr 1634 zurück. Seitdem werden im Petersdom nur die Großen der Kirche gefeiert, die weltweite Bedeutung haben, oder deren Wunder in die neueste Zeit reichen und einwandfrei nachweisbar sind. Nicht zu beweisen Diese Schwierigkeit aber lag hier vor. Zahlreiche Wundertaten des heiligen Hermann-Josef sind überliefert, aber über 700 Jahre nach seinem Tode nicht mehr nachzuprüfen. Von Blinden, die sehend, von Tauben, die hörend wurden, weiß der fromme Glaube zu berichten. Nach Floisdorf, Reifferscheidt und Marmagen kehrten Wallfahrer geheilt aus Steinfeld zurück. Mathilde Reiner aus Füssenich sei von den Blattern, ein Mädchen aus Steinfeld von einer Lähmung geheilt worden. Godesta aus Holzheim, Beatrix von Köln, Hildegundis von Treuensdorf erscheinen in alten Chroniken. Ein langwieriges Verfahren Obwohl vor allem die Eifeler Bevölkerung den frommen Mönchen innig verehrte, obwohl schon 1339 in Ubbergen (Holland) zu seinen Ehren eine Kirche gebaut und ihm 1728 im Norbertinischen Kolleg ein Altar geweiht wurde, hatten das Ersuchen der Erzdiözese Köln um seine Heiligsprechung beim Apostolischen Stuhl im Jahre 1628 zunächst keinen nennenswerten Erfolg. 1896 versuchte die Kölner Kurie erneut, den Heiligsprechungsprozeß in Gang zu bringen. 1915 fragte der Kölner Kardinal Hartmann erneut in Rom an. Doktorarbeit war entscheidend Aber erst 1937, als der Aachener Vizepostulator, Prälat Dr. Brosch als Doktorand an der päpstlichen Universität Gregoriana in Rom im Einvernehmen mit dem damaligen Aachener Bischof Dr. Vogt zum Thema seiner Dissertation die alten Heiligsprechungsprozesse, unter besonderer Berücksichtigung des Hermann-Josef-Prozesses, wählte, gerieten die Untersuchungen in das entscheidende Stadium. Durch den zweiten Weltkrieg unterbrochen, wurden sie aber 1947 wieder aufgenommen. Der Bundeskanzler schloß sich an Am 10. November 1954 fand die Plenarsitzung der Historischen Sektion statt. Im Anschluß daran setzte eine Flut von Bittgesuchen aus aller Welt ein. Mehr als 20000 Gläubige aus den rheinischen Diözesen, darunter Bundeskanzler Dr. Adenauer, der damalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, aber auch der Präsident von Irland schlossen sich neben hohen geistlichen Würdenträgern der Bitte um die Heiligsprechung an. Am 24. Januar 1958 trat das Kardinalskollegium zusammen, am 11. August 1958 bestätigte Papst Pius XII. die Gutachten. Namenstag der 7. April Durch das Hinscheiden des Papstes verzögert, wurde das Dekret erst nach Feststellung des Nachfolgers bestätigt und bekanntgegeben. Eine Rückfrage des Aachener Bischofs über seine Auswirkung wurde am 15. Januar 1960 von der Ritenkongregation dahin beantwortet: für den heiligen Hermann-Josef kann im Kalender, im Brevier und in der Messe, die für die Diözese Aachen bestimmt wird, der Titel Heiliger verwendet werden. Sein Festtag wird, soweit das nicht schon weitgehend geschehen ist, am 7. April in den rheinischen Kalendern eingetragen. Zur Wallfahrt aufgerufen Der Reliquienschrein, der noch das Siegel der Untersuchung im Rahmen des Prozesses trägt, wird während der Festoktav im Chor der Kirche erhöht aufgebahrt. Die Gebeine sollen fast vollständig erhalten sein. Nur mit Genehmigung des Heiligen Stuhls darf der Schrein in Zukunft geöffnet werden. Eine Woche lang werden die Gläubigen hier vorüberziehen. Die Aachener Dekanate sowie Aldenhoven, Arnoldsweiler, Derichsweiler, Gangelt und Kronenburg sind am 9. Mai, die Dekanate Alsdorf, Erkelenz, Geilenkirchen, Hasselsweiler, Heinsberg und Mechernich am 10. Mai aufgerufen. Am 11. Mai folgen Krefeld, Dülmen, Gemünd, Hochneukirch, Schleiden und Willich; am 12. Mai Düren, Herzogenrath, Jülich, Kempen, Kornelimünster, Kreuzau, Übach-Palenberg und Würselen; am 13. Mai Eschweiler, Linnich, Löbberich, Mönchengladbach, Monschau, Vettweiß, Wegberg; am 14. Mai Nideggen, Nörvenich, Rheydt, Simmerath, Stolberg, Viersen, Wassenberg. Der 15. Mai soll dem Dekanat Steinfeld vorbehalten bleiben. |
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Zeitungsbericht 1958, Sammlung Sophie Lange, Nachlaß Schillings |
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