Leben und Werk von Nikolaus Reinartz,
Pfarrer und Heimatforscher - Ein Projekt von Nikola-reinartz.de und Nikolaus-reinartz.de





Die Gründung Mariawalds
und der Sagenkranz um das Heimbacher Gnadenbild
Eine Untersuchung aus dem Grenzgebiet von Sage und Geschichte
Von Dr. Reinhold Heinen (Berg vor Nideggen)

A. 2. Die bisherige Beurteilung der Aufzeichnungen Radermächers

Diese Erzählung Radermächers ist zweifellos außerordentlich anziehend und interessant was ihren Inhalt angeht, und fast kindlich naiv was ihre Form und Ausdrucksweise betrifft. Der von dem letzten Geschichtsschreiber des Klosters Mariawald, Goerke, mitgeteilte Wortlaut läßt leider die interessante Überschrift des Schriftstücks fort:

„Kurtze Einfältige Beschreibung der Miraculösen Bildtniß der Schmertzhaften Mutter Mariä allhier, welche aus dem Originalt hierher gesetzt worde.“

Der eigenartige Reiz dieses Schriftstücks hat mich zu einer genaueren Beschäftigung mit ihm veranlaßt, deren Ergebnis allerdings zu ganz anderen Feststellungen kam und kommen mußte, als ich bei Beginn der Untersuchungen annahm.

Das Original der Radermächerschen Aufzeichnungen ist nicht mehr vorhanden; es gibt davon lediglich eine Abschrift in dem 1730 angelegten Bruderschaftsbuch der Bruderschaft von den Sieben Schmerzen Mariä, das sich jetzt im Heimbacher Pfarrarchiv befindet und von dem noch zu sprechen sein wird. Auf diese Abschrift gehen alle Mitteilungen über die Niederschrift Radermächers zurück. Die Glaubwürdigkeit Radermächers und die Zuverlässigkeit der Abschrift in dem erwähnten Bruderschaftsbuch, die zudem noch beglaubigt ist, wird bisher von keinem bestritten, der sich damit beschäftigt hat. Im Gegenteil:

Zender (Die Eifel in Sage und Dichtung , 1900, S. 267): „Wie dieses Kloster mit dem poetischen Namen hier begründet wurde, darüber gibt uns eine anmutige Erzählung Aufschluß. Dieselbe wurde in einer zuverlässigen Urkunde von einem Nideggener Landvogt Michael Radermächer zu Heimbach im Jahre 1523 niedergeschrieben und befindet sich in beglaubigter Abschrift im Pfarrarchiv zu Heimbach.“ Zender fügt aber am Schluß (S. 268) hinzu: „Soweit berichtet die legendenhafte Erzählung.“

Kalff (Pilger-Stab für die Wallfahrt nach Heimbach, 1882, S. 2): Nach einer im Pfarrarchiv befindlichen Urkunde aus dem Jahre 1523 ...“ – Kalff sieht also die Abschrift schon als Original an.

Büttgenbach (Mariawald, Ein Bild des Trappistenordens, 1897, S. 5): „Die Erzählung des Landvogtes Radermächer ist eine so naiv einfache, daß man sich nicht denken kann, es habe dabei die Phantasie des Aufzeichners mitgewirkt. Die ganze Erzählung macht den Eindruck der vollen Wahrhaftigkeit.“

Fischbach (Mariawald, nach geschichtlichen Quellen, 1892, S. 23): Radermächer hat „als Zeitgenosse eine zuverlässige Urkunde niedergeschrieben.“ – Wörtlich auch in: Mariawald, im Auftrage des Hochw. Herrn Dom. Johannes Baptista (ca. 1900, S. 35).

R. H. de Bleuel (Reinhold Heinen, Das Heimbacher Gnadenbild, 1912, S. 3): „Seine einfache, kindliche Erzählung atmet Wahrhaftigkeit. Da er als kleiner Junge die Gründung des Klosters miterlebt und seine Entwicklung im Laufe der Jahrzehnte aus nächster Nähe beobachtet hat, so ist er ein guter Zeuge für jene Zeit.“

Goerke (Das Zisterzienserkloster Mariawald, 3. Aufl., 1932, S. 6): „Diese so einfache, kindliche Erzählung atmet den Geist der Wahrhaftigkeit, und ist auch die Urschrift nicht mehr aufzufinden, so haben wir doch eine vom Prior Brewer beglaubigte Abschrift in dem noch erhaltenen Bruderschaftsbuch.“ Wiederholt wird Radermächer von Goerke als „Augenzeuge“ bezeichnet (S. 1, 81).

Man sieht: Niemand hat Zweifel, Einzelne gehen in der Bewertung der Abschrift des Bruderschaftsbuches sehr weit; für Kalff ist die Abschrift eine vollgültige Urkunde, für Fischbach und de Bleuel-Heinen sind es immerhin Aufzeichnungen eines Zeitgenossen, während Goerke sogar wiederholt Radermächer zum „Augenzeugen“ für die ganzen Vorgänge macht, während Radermächer sich selbst nur für den kleinsten Teil als Augenzeuge bezeichnet. – Auffallend ist immerhin, daß die Historiker von Burg und Städtchen Heimbach bei der Darstellung seiner kindlichen Geschichte – allerdings ohne Angabe von Gründen – an der Niederschrift Radermächers ganz vorbei gegangen sind: Quix (Die Grafen von Hengebach, 1839) und Aegidius Müller (Beiträge zur Geschichte des Herzogtums Jülich, 2. Bd., Das Schloß Heimbach und die Grafen und Herren von Hengebach, 1868), ebenso der Bearbeiter der zweiten Auflage (1905), Heinrich Pütz, trotzdem dieser sich vorher mit der Niederschrift Radermächers beschäftigt hatte (Pütz, Der Wallfahrtsort Heimbach, 1904), sie also kannte. Bei Quix ist diese Nichtbeachtung der Aufzeichnungen Radermächers vielleicht verständlich, weil er den damaligen Inhalt des Heimbacher Pfarrarchivs anscheinend nicht benutzt hat, in dem damals schon das Bruderschaftsbuch von 1730 sich befand; die Mariawalder Urkunden sind später aus dem Besitz von Quix ins Heimbacher Pfarrarchiv gelangt (Müller-Pütz, Das Schloß Heimbach, S. 55). Müller hat sich anscheinend ganz auf die Darstellung von Quix gestützt (S. 42ff.). – Infolgedessen steht in den Darstellungen dieser Verfasser nicht – wie bei den Benutzern der Aufzeichnungen Radermächers – das Gnadenbild im Mittelpunkt, sondern die Gründung des Klosters und die Errichtung der Kirche und der anderen Gebäude usw.





B. Ergebnisse der Nachprüfung der Gründungsgeschichte Radermächers







Heimatblätter, Beilage zur Dürener Zeitung, Nr. 19, S. 145-149, 20.9.1934; Nr. 20, S. 153-156, 4.10.1934; Nr. 21, S. 162-165, 18.10.1934; Nr. 22, S. 170-172, 31.10.1934; Nr. 23, S. 181-183, 15.11.1934.


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