Leben und Werk von Nikolaus Reinartz,
Pfarrer und Heimatforscher - Ein Projekt von Nikola-reinartz.de und Nikolaus-reinartz.de



Annalen des Historischen Vereins 139 für den Niederrhein 1941.
Die „Krummel“ von Nechtersheim, ein Eifeler Rittergeschlecht.
Von Nikola Reinartz.





Richard (Reinhard) Krummel von Nechtersheim zu Nettersheim I. ( 1523).

Er hat die Stammlinie zu Nettersheim weitergeführt; von ihm schreiben sich auch her die Krummel zu Boulich, die sich weiter in die zu Gartzem und Bell, sowie die zu Firmenich-Vettelhoven verzweigt haben. In erster Ehe war Richard vermählt mit Katharina von Deinsbur (Densborn, Kr. Prüm), Tochter Arnolds und der Elisabeth von Gymnich. Bei der Eheberedung auf St.-Katharinen-Tag 1482 38) wurde vereinbart, daß die Braut eine Mitgift von 2000 Goldgulden erhalten sollte, wogegen Dietrich Krummel seinem Sohne das Stammhaus in Nettersheim mit allem In- und Zubehör, insbesondere drei Höfe im Dorfe, das Burghaus in Münstereifel mit dem Manngeld der zehn alten Schilde zusagte. 1485 bekennt dann Richard, 39) da der Vater ihm außerdem den Hof in Gartzheim auch mit allem In- und Zubehör und eine Weinrente von 3 ½ Ohm zu Bodendorf gegeben habe, und diese Güter „jairs besser synt dan 200 bescheiden overlendsche Churfürsten rynsche gulden, so dat myn 1. vader sulcher mirckliger groisser gifft myr allein zu geven nyet waill gewesen, noch zokomen kan, han darumb denselven widderumb gegeffen alsulche 2000 gulden irre beyden leven lanck haven, behalden und gebruichen sullen“. Nach Tod seiner Eltern sollte Richard dann aber alle seine Erbgüter zur gleichen Teilung mit seinen Brüdern einbringen, jedoch so, daß er von dem gesamten Erbe den Wert von 2000 Gulden voraus erhalten solle. Über die Teilung liegt ein Vertrag zwischen Richard und seinem Bruder Johann vom Jahre 1504 40) vor, demzufolge Richard Nettersheim mit dem Burghaus zu Münstereifel und dem jülichschen Manngeld behalten, Johann die Güter zu Raeren und den halben Zehnten zu Nettersheim erhalten hatte. Da jedoch Richards Anteil besser als der des Bruders war, sollte er Johann jährlich 11 Malter Frucht dazu geben, sowie seiner Schwester zu Neuß 41) jährlich 40 Hornische Gulden. Von Weyer (und Firmenich) war die eine von Reinhard von Weyer stammende Hälfte den Kindern erster Ehe, jedem zu einem Drittel, die andere Nechtersheimer Hälfte an die beiden Söhne aus der zweiten Ehe Dietrich Krummels gekommen. In dem genannten Vertrage wird dem ältern Richard für sein „hilichsvurwart“ von Johann auch im Namen der Kinder des bereits verstorbenen Bruder Wilhelm die Aussicht „by dem halven deill zo Wire (zu) blive und behalden“ eröffnet, die dann auch, wie wir sehen werden, verwirklicht wurde und zur Belehnung Richards mit der Halbscheid von Weyer für sich und seine Kinder im Jahre 1512 führte, nachdem Johann auf seine Ansprüche gegen 600 Goldgulden verzichtet hatte. 42) Aus seiner ersten Ehe hatte Richard einen Sohn Dietrich, den Erben von Nettersheim, und eine Tochter, Mechtild, welche 1544 Nonne zu Kapellen war und zugunsten des Bruders auf ihr Erbe verzichtet hatte. 43) Nach dem Tode Katharinas von Deinsbur um 1494 44) heiratete er Sofia von Boulich, die ihm noch sieben Kinder schenkte. Eine Tochter, Margareta, trat in das Kloster St. Katharinen zu Renneberg bei Linz a. Rh. ein; der Äbtissin Gertrud Bernkot übertrugen Richard Krummel von Sinzig und Sofia deswegen am 25. Mai 1524 eine Rente von zehn Gulden jährlich. 44a) Zugunsten Sofias traf Richard auf dem Sterbebette - er starb Pfingsten 1523 - eine Bestimmung, durch welche der Erstgeborene sich benachteiligt glaubte; ein Prozeß am Reichskammergerichte gegen seine beiden Halbbrüder Werner und Reinold, die den Beinamen Krummel von Boulich angenommen hatten, war die Folge.





Anmerkungen




38)

Ebd., Bl. 135. Es zeugen Heinrich von Mirbach, Reinhard von Tegeln, Johann von Vianden, Johann Blyver, genannt Hase. – Ebd. Bl. 133 die Quittung der Eheleute an Goedart von der Heyden und Else von Gymnich über die Auszahlung der 2000 Goldgulden am 30. November 1483. Es bezeugt Johann von Geymelscheit, genannt von Vianden, „oemen von Katharina v. D.“.

39)

Ebd., Bl. 141.

40)

Ebd., Bl. 143; Jül. Lehen, Nr. 170, Bl. 87. Als Zeugen werden genannt: Wilhelm von Mirbach und Johann von Vianden, „unsere lieben Schwäger“.

41)

Wahrscheinlich die S. 37 genannte Margaretha; es ergibt sich allerdings eine kleine Differenz: Der Hornische Postulatusgulden wird 1494 mit 3 Mark kölnisch berechnet.

42)

Fey, S. 259. – Archiv Bell, Urk. Nr. 37.

43)

StA. Düsseldorf, Reichskammergericht K 1081, Bl. 33.

44)

Ebd. Bl. 26.

44a)

StA. Koblenz, Abt. 162, Urk. Nr. 62a; vgl. J. Zeimet, Die Cistercienserinnenabtei St. Katharinen b. Linz a. Rhein, Augsburg-Köln 1929, S. 65. – Vielleicht gehört hierhin auch Agnes Kr., die unter der Äbtissin Sofia von Diepenbrock, einer Tante der Sibilla von D., Nonne in dem adeligen Cistercienserinnenkloster Bürvenich war; vgl. P. Heusgen, Geschichte von Bürvenich, Euskirchen 1932, S. 32.





Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, Heft 139, 1941, S. 1–75.



Zu Dietrich Krummel von Nechtersheim zu Nettersheim I. (S. 39).
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