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Leben und Werk von Nikolaus Reinartz, |
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Annalen des Historischen
Vereins 139 für den Niederrhein 1941. |
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Richard Krummel von Nechtersheim zu Gartzem und Bell, 1642; Johann Friedrich Krummel von Nechtersheim zu Gartzem und Bell, 1661/62; Anna Maria Krummel von Nechtersheim zu Bell, Karl Josef Brewer, 1728. Bei der Erbteilung im Jahre 1594, die durch einen Vertrag 1606 in einigen Punkten abgeändert wurde, fiel dem ältern Bruder Richard der adeliche Hof Gartzem mit dem Großteil des Besitzes daselbst zu, während die Güter zu Disternich, Bodendorf, Sinzig und Büllingen 95) jedem der Brüder zur Hälfte gehören sollten. Eine Jahresrente von 16 Malter Korn sollte jeder auch zur Hälfte an ihre Schwester Sofie entrichten. Durch seine Heirat 1592 mit Anna von Müllenark, Tochter Godhards und der Gertrud von Scheid, genannt Wespennink und alleinigen Erbin des Hauses Bell nach dem kinderlosen Hinscheiden ihrer mit einem von Meckenheim 96) verheirateten Schwester Elisabeth, wurde Richard der Begründer der Linie der Krummel von Nechtersheim zu Bell, Anna von Müllenark starb bereits 1611; dagegen erreichte Richard ein hohes Alter; 1642 wurde er entgegen der testamentarischen Bestimmung in Obergartzem und nicht in der Familiengruft der Beller Burg beigesetzt. In seinem Testament vom 9. August 1636 hatte er seine beiden Töchter Christine und Agnes enterbt, weilen Christina mit hintansetzung ihrer angeborenen adelicher reputation sich ausländisch dem Kriegswesen gegen des vatters wist und wille undergeben, und die dochter Agneiß gleichfalls widder des vatters willen an eine unadeliche persohn, Christoff Lessenich genandt, sich gehengt, und herrn testatoren vor einen kindsmördern und alten Schelm auszuschreyen keine reuksicht getragen ... Zum Universalerben hatte er seinen Sohn Johann Friedrich, zum Testamentsvollstrecker seinen vielgeliebten Vetter Konrad Georg von Nechtersheim, Herrn zu Firmenich, bestellt. Johann Friedrich Krummel von Nechtersheim zu Gartzem und Bell hatte infolge der testamentarischen Bestimmungen des Vaters teilweise sehr heftige Auseinandersetzungen mit den Schwestern. Christine, für die sich nach der unehelichen Geburt eines Kindes als reumütig heimkehrende Tochter bereits der Koadjutor des Klosters Laach, Joh. Lucenbach, 1638 noch zu Lebzeiten des Vaters verwandt hatte, die dann den Dr. jur. Arnold Oster von Heimerzheim heiratete, erklärt nach Empfang einer Abfindungssumme vor dem Gericht der Stadt Breda in Holland 1648 ihren Verzicht auf das elterliche Erbe. Johann Friedrich hatte in der Angelegenheit auch den Senior der Familie um ein Gutachten angegangen, was vor observans und brauch von undenklichen Jahren herzo seye bey löblichem uralten, volledlen gesäß und stammhauß Nechtersheim. Anton Krummel hatte hierauf erwidert: ihm fall sohn und dochter an und von genanntem Hauß gewessen, alsdan sint die dochter mit einer ehrlicher adellmossiger außstuer oder morgengab woll content und befriediget in brüderlicher affektion dankbarlich abgewießen worden; hergegen den sohnen alles ubrigh nichs darab außgenohmen verplieben, und ist ihn diesem puncto von uralten undenklichen jahren und zeiten ahn gemeltem stammhauß kein disput oder insprach vorgelaufen. Viel schwieriger gestaltete sich der Entscheid bei der mit dem Vogt Christoph von Lessenich verheirateten Schwester Agnes, zu Gunsten von deren Gatten gar der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm eintrat. Zur Begründung der testamentarischen Bestimmung des Vaters führte Johann Friedrich noch an, daß Christoph die Schwester verführt habe und nie vom Vater anerkannt worden sei; er sei auch schuld gewesen, daß Bell und Gartzem wiederholt im Dreißigjährigen Krieg von den Truppen des Obersten Weidenhorst, des Grafen von Isenburg und des Generalwachtmeisters Emmerich von Metternich ausgeplündert worden seien. Dagegen warf ihm Lessenich vor, daß er das väterliche und mütterliche Erbe verhudelt' habe. Es kam zum Prozeß am Reichskammergericht, der erst 1706 zu Gunsten der Erben Lessenichs ausging, denen anscheinend ein Drittel des ganzen Erbes zuerkannt wurde. Johann Friedrich Krummel verehlichte sich 1646 mit Reinera Katharina von Loen, Tochter des Joest von Loen und der Margaretha von Wolfskehl. 97) Obgleich seine Gattin ihm eine Mitgift von 1000 Goldgulden in bar und 1200 Gulden in pfalzgräflichen Renten brachte, scheint er doch vielfach in Geldnöten gewesen zu sein. So entlieh er unter anderm 1651 aus der Kirchenkasse zu Mechernich 50 Reichstaler. 98) 1641 befahl ihm der Graf von Blankenheim, eine Schuld von 200 Taler an Dr. Claudten abzutragen. Dieses Schuldverhältnis sollte für die Zukunft verhängnisvoll werden. Die Forderung betrug 1655 bereits 2947 Reichstaler und stieg bis 1665 auf 6651 Taler kölnisch, so daß die Witwe Krummels, die nach dem Tode ihres Gatten 1661 eben erst mit Gartzem neu belehnt worden war, ihr Burggut daselbst 1665 an den Gläubiger, den kurkölnischen Rat und Archivar Dr. Johann Clauth, verlor. Es war auf den Wert von 9140 Taler kölnisch geschätzt worden, wovon jedoch auf den Einspruch des Gläubigers wegen der Lehnsabhängigkeit das übliche Viertel abgesetzt wurde, so daß der Witwe von dem alten Familienbesitz ganze 204 Taler verblieben. 99) Sie ist am 15. April 1690 gestorben. Von den sechs Kindern, die Johann Friedrich bei seinem gegen August 1661 erfolgten Tode hinterließ eine Tochter starb früh , bleiben zunächst zwei wohl infolge Kränklichkeit anscheinend unverheiratet auf Haus Bell, Konrad Georg, der lahm war, und Johann Bertram, der in der Jugend die Pocken hatte. Zwei andere nahmen die kriegerische Tradition der Ahnen auf: Theodor Richard starb in holländischen Diensten; der älteste, Jost Friedrich, geboren 1647, stand als Hauptmann im kaiserlichen Heere und führte, wie sein Vater, die alte Krummelsche Helmzier der geringelten Schlange. Als er 1685 nach Ungarn in den Türkenkrieg zog, machte er sein Testament, in welchem er sein und seines Bruders Marsilius Erbteil der jüngsten Schwester Anna Maria unter der Bedingung, daß diese keine Mißheirat eingehe, vermachte. Dabei gedachte er der Armen und stiftete Seelenmessen für sich und seinen Bruder. 1696 wurde das Testament notariell geöffnet; es ist also anzunehmen, daß Jost Friedrich nicht mehr heimgekehrt ist. Ähnlich hatte Marsilius Krummel schon 1682 seinen Bruder Jost für den Fall zu seinem Erben eingesetzt, daß er in acht bis zehn Jahren nicht zurückgekehrt sei. Die etwas rätselhafte Verfügung wird aufgehellt durch ein Schreiben des anscheinend in der Heimat schon Totgeglaubten aus Preßburg vom Jahre 1696 an seine Schwester und ein weiteres aus Stuhlweißenburg an seinen Bruder Johann Bertram vom Jahre 1701: Marsilius war in den Kapuzinerorden eingetreten und kämpfte als Fr. Emmerich a Sto. Sigismundo in den Türkenkriegen mit in der Reihe der unter Leitung von Markus d'Aviano um den Erfolg der christlichen Waffen hochverdienten Kapuziner. Erbin des Hauses Bell wurde die jüngste, 1655 geborene Schwester Anna Maria Krummel, welche 1704 Karl Josef Brewer aus Niederlahnstein geheiratet hatte. Ihnen übertrug im folgenden Jahre der noch anteilsberechtigte Bruder Konrad Georg gegen Zusicherung von Wohnung und Unterhalt bis zum Tode sein Erbrecht. Die Ehe blieb ebenfalls kinderlos; mit dem Tode Anna Maria Krummels zu Bell 1728 erlosch auch dieser Zweig der Krummel von Nechtersheim. Brewer, der bereits 1705 von seiner Gattin als Universalerben ernannt worden war, heiratete in zweiter Ehe eine Anna Margareta Brüsseler; der direkte Nachkomme dieses Paares, Franz von Brewer, ist noch heute im Besitz des Burghauses und der zugehörenden Ländereien. |
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Anmerkungen |
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95) |
Angeblich im Amte Neuenahr gelegen (?). |
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96) |
Vermutlich Heinrich von Meckenheim, mit seinen Brüdern Peter, Johann, Gerhard, Melchior ein Sohn Gerhards. Eine frühere Verbindung soll die des berühmten Kupferstechers Israel von Meckenheim mit einer leider nicht näher bezeichneten Krummel von Nechtersheim gewesen sein. Vgl. Westfälische Lebensbilder I, 1, Münster 1930, S. 534. |
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97) |
Ein poetisches Familienalbum mit hübschen Miniaturen im Archiv Bell, Akten Nr. 88. |
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98) |
Pfarrarchiv Mechernich, Altes Kirchenbuch, S. 356. |
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99) |
Archiv des Hauses Bell, Akten Nr. 14. |
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Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, Heft 139, 1941, S. 175. |
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Zu Gerhard
Kr. zu Gartzem und Firmenich samt den Nachkommen der Linie
Firmenich-Vettelhoven (S. 54)
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