Leben und Werk von Nikolaus Reinartz,
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Die Gründung Mariawalds
und der Sagenkranz um das Heimbacher Gnadenbild
Eine Untersuchung aus dem Grenzgebiet von Sage und Geschichte
Von Dr. Reinhold Heinen (Berg vor Nideggen)

B. 1. Zur Textkritik

Radermächers Aufzeichnungen sollen nach seinen Angaben 1523 niedergeschrieben sein, und zwar von einem höheren herzoglichen Beamten, einem Landvogt, der also die damalige Amtssprache der herzoglich-jülischen Regierung zweifellos beherrschte. Ein genauer Vergleich von Ausdrucksweise, Stil und Schreibweise seiner Aufzeichnungen – wie sie das Bruderschaftsbuch von 1730 und nicht die oben mitgeteilte neudeutsche Fassung bringt – mit anderen gleichzeitigen Schriftstücken ist nicht einfach und auch nicht völlig beweiskräftig, vor allem weil nicht ausgeschlossen ist, daß die Abschrift von 1730 bereits eine Anpassung von Ausdrucks- und Schreibweise der damals schon über 200 Jahre alten Aufzeichnungen von 1523 vorgenommen hat. Soweit ein Laie auf dem Gebiet der Sprachgeschichte beurteilen kann, weicht die Niederschrift Radermächers in der uns überlieferten Fassung von 1730 stark von gleichzeitigen anderen Schriftstücken ab. Wenn man z. B. seine Niederschrift, die aus 1523 stammen soll, mit der herzoglichen Genehmigungsurkunde für die Klostergründung Mariawald vom 10. Oktober 1489 (abgedruckt bei Quix, S. 47ff.) vergleicht, fallen starke Unterschiede auch dem Laien auf (das erste Wort ist jeweils die Radermächersche Schreibweise, das zweite die der Urkunde):

und – ind, zu – zo, oder – oider, up – uff, da – dar, ein – eyn, unsserer – unser, seiner – synre, bursch – bürtz, haben – hauen, Jahren – jaire, lassen – laissen und laessen, Cöllen – Colne, Heimbach – Heymbach.

Auffallend ist auch die in der Niederschrift Radermächers angewandte Schreibweise „Neydeggen“, die erst nach 1700 auftritt, während die vorhergehenden Schreibweisen dieses Namens in der ersten Silbe i oder y, nie aber ein ei oder ey aufweisen. (Aschenbroich, Beiträge zur Geschichte des Herzogtums Jülich, 1. Bd. Geschichte der alten Jülichschen Residenz Nideggen, 1867, S. 12).

Aber diese Hinweise, die immerhin mit einer Anpassung des Abschreibers von 1730 an die Schreibweise seiner Zeit erklärt werden könnten, sind zu wenig belangreich, um für sich allein zu Schlüssen von irgendwelcher Tragweite zu berechtigen. Sie könnten lediglich in Verbindung mit anderen beweiskräftigeren Merkmalen die Echtheit der Aufzeichnungen erschüttern.





B. 2. Aufzeichnungen Radermächers







Heimatblätter, Beilage zur Dürener Zeitung, Nr. 19, S. 145-149, 20.9.1934; Nr. 20, S. 153-156, 4.10.1934; Nr. 21, S. 162-165, 18.10.1934; Nr. 22, S. 170-172, 31.10.1934; Nr. 23, S. 181-183, 15.11.1934.


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