Leben und Werk von Nikolaus Reinartz,
Pfarrer und Heimatforscher - Ein Projekt von Nikola-reinartz.de und Nikolaus-reinartz.de





Die Gründung Mariawalds
und der Sagenkranz um das Heimbacher Gnadenbild
Eine Untersuchung aus dem Grenzgebiet von Sage und Geschichte
Von Dr. Reinhold Heinen (Berg vor Nideggen)

B. 2. Die Überlieferungen der Aufzeichnungen Radermächers

Das Original der Aufzeichnungen ist, wie erwähnt, nicht mehr vorhanden. Die einzige Abschrift befindet sich in dem 1730 angelegten Bruderschaftsbuch der Bruderschaft der Sieben Schmerzen Mariä, das sich seit der Übertragung des Gnadenbildes nach Heimbach (1804) im Pfarrarchiv Heimbach befindet. (Goerke, 3. Aufl., S. 84). Ein Chronikon in diesem Buch gibt als Jahr der Anlegung 1730 an. Trotzdem finden sich darüber in den einzelnen Schriften Widersprüche (Fischbach; S. 23: 1630: Büttgenbach, S. 4: 1630; Mariawald, im Auftrage des Hochw. Herrn Priors Johann Baptista, S. 35: 1620; Kalff, S. 3: „aus dem vorigen Jahrhundert“).

Das Bruderschaftsbuch bringt den fortlaufenden Text, ohne Einschiebungen oder Erläuterungen, wenn man von einigen Jahreszahlen am Rand absieht, die sich aus dem Text ergeben. Die Ueberschrift betont, daß die Abschrift "aus dem Originali" hierhergesetzt wurde. Welcher Art aber das Original war, wo es aufbewahrt wurde, in welchem Zustand es sich damals (200 Jahre nach seiner Niederschrift) befand – darüber fehlt jede Angabe. Eine etwaige Unterschrift Radermächers ist nicht mit abgeschrieben. Seine Urheberschaft ergibt sich nur aus dem Text.

Die Abschrift ist mit nachstehender „Beglaubigung“ versehen: „In fidem praemissorum subscripsit Fr. Guilelmus Brewer, Prior.“ Diese Beglaubigung die als besonderer Beweis der Zuverlässigkeit angesehen worden ist, erweist sich bei näherer Prüfung als das genaue Gegenteil: Der Prior Wilhelm Brewer, der 1730 diese Abschrift beglaubigt haben soll, war von 1668 bis zum 6. Februar 1689 Prior von Mariawald (Goerke, 3. Aufl. S. 132; dagegen gibt Goerke, S. 38, als Regierungszeit Wilhelm Brewers 1667-1682 an). Wilhelm Brewer starb aber schon am 6. Februar 1689 im Alter von 75 Jahren, wie Goerke (S. 62) angibt, kann also unmöglich 1730 noch eine Urkunde beglaubigen. Dieser Widerspruch ist Goerke nicht aufgefallen.

Aus diesen Feststellungen ergibt sich zumindest, daß die Beglaubigung der Abschrift von 1730 durch Wilhelm Brewer falsch ist, entweder eine bewußte Fälschung oder eine kritiklose Abschrift nach einer noch älteren Abschrift, die Brewer vielleicht beglaubigt hatte. Welcher dieser beiden Möglichkeiten man sich auch anschließt – immer ergibt sich eine starke Erschütterung der Zuverlässigkeit der Angaben des Bruderschaftsbuches und damit der Grundlage, auf der bisher die Geschichtsschreibung des Gnadenbildes und des Klosters aufbaute.

Nun ist im Nekrolog II des Klosters, der im 16. und 17. Jahrhundert angelegt wurde (Goerke, 3. Aufl., S. 159) bei der Angabe des Todestages Radermächers (24. November, ohne Jahreszahl) der Zusatz zu finden: „er schrieb den Anfang unserer wundertätigen Statue und der folgenden Ereignisse“. (Goerke, S. 6. Anm. 31). Daraus ergibt sich, daß man in Mariawald bei der Führung des Totenverzeichnisses, also schon von 1700, Aufzeichnungen kannte, die Radermächer zugeschrieben wurden.

Der Bottenbroicher Prior P. Ludwig Axer schrieb eine Geschichte der Zisterzienserklöster Bottenbroich und Mariawald (abgedruckt von Grubenbecher in den Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, Bd. 26/27, 1874, S. 380ff.). Die ganze Anlage dieser Axerschen Abhandlung mit ihrer ständigen Zitierung oder wörtlichen Mitteilung der einschlägigen Urkunden beweist die Neigung Axers für eine gründliche Sammlung und Auswertung des urkundlichen Quellenmaterials. Er hat zweifellos das Archiv des Klosters Mariawald bei seiner Arbeit zur Verfügung gehabt und dasselbe ausgiebig benutzt, wie sich vor allem aus seinen Angaben über die Person und Arbeit der ersten Mönche ergibt.

Bei der großen Bedeutung der Aufzeichnungen Radermächers für die Geschichte des Klosters wäre Axer nicht an ihnen vorbeigegangen; er hätte sie gewiß benutzt, wenn sie sich zu seiner Zeit in Mariawald befunden hätten. Da offenbar die Niederschrift Radermächers 1664 in Mariawald nicht bekannt war, die Notiz im Nekrolog II aber vor 1700 gemacht wurde, und da die „Beglaubigung“ einem Prior zugeschrieben wurde, der in dieser Zeit (1668–1689) regierte, so liegt die Annahme nahe, daß in dieser Zeit die Aufzeichnungen Radermächers nachträglich hergestellt worden sein können, als durch die Axersche Geschichte das Interesse an der Vergangenheit Mariawalds geweckt worden war.

Es ist immerhin auffallend, daß die umfangreiche Literatur über Mariawald die schon vor 60 Jahren veröffentlichte Darstellung Axers zwar für die Geschichte Mariawalds nach der Klostergründung herangezogen, dagegen seine Angaben über die davor liegende Zeit unberücksichtigt gelassen und auf einen Vergleich mit dem Bericht Radermächers verzichtet hat. Vermutlich wohl, weil man den in das Jahr 1523 datierten Angaben Radermächers mehr Glauben schenkte als Axer, der 1664, also fast anderthalb Jahrhunderte später, seine Geschichte von Mariawald schrieb.





B. 3. Die innere Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit Radermächers
B. 3. a. Radermächers Persönlichkeit







Heimatblätter, Beilage zur Dürener Zeitung, Nr. 19, S. 145-149, 20.9.1934; Nr. 20, S. 153-156, 4.10.1934; Nr. 21, S. 162-165, 18.10.1934; Nr. 22, S. 170-172, 31.10.1934; Nr. 23, S. 181-183, 15.11.1934.


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