Leben und Werk von Nikolaus Reinartz, |
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Die Gründung
Mariawalds B. 3. b) Die Angaben Radermächers Für alle Vorgänge, die vor der Übertragung der Holzkapelle an die Zisterzienser (1480) liegen, mit der die urkundlichen Unterlagen einsetzen, ist Radermächer der einzige Gewährsmann. Man muß auch aus anderen Gründen, auf die noch eingegangen wird, in Zweifel ziehen, daß die Niederschrift von ihm stammt bezw. bereits 1523 gemacht worden ist. Wenn man aber die Mitteilungen Radermächers als wahr unterstellt, so ergibt sich folgendes: Radermächer bezeichnet sich selbst als Augenzeuge nur für den Besuch mit dem Burggrafen, für das Vorhandensein eines Marienbildes und eines Häuschens auf dem Kermeter zu diesem Zeitpunkt und für die bei diesem Besuch eingetretenen wunderbaren Erscheinungen an dem Bilde. Für alles andere nimmt er selbst keine eigene Wahrnehmung in Anspruch, seltsamerweise auch nicht für die Holzkapelle Duimgens, die 1477 gebaut (Quix, S. 21, Müller, S. 43) und 1481 eingeweiht wurde und die doch bis zum Baubeginn der Klosterkirche (1492), also rund 15 Jahre, wahrscheinlich aber noch weitere ein bis zwei Jahrzehnte stand, da die Klosterkirche erst 1511 eingeweiht wurde. (Goerke, 3. Aufl., S. 20). Für die Existenz der Holzkapelle beruft er sich nur auf seinen Vetter Johann Radermächer, der sie gesehen und daran mitgearbeitet habe. Es ist für einen Einwohner der Gegend erstaunlich, daß er während der 15 bis 25 Jahre des Bestehens der Holzkapelle nicht in Mariawald gewesen sein soll, in einer Zeit so lebhafter Wallfahrten, wie gerade Radermächer sie schildert. Der von ihm erwähnte Besuch auf dem Kermeter bei dem Hölzernen Häuschen ist nach dem Besuch der Untersuchungskommission (Doktoren und Prälaten) erfolgt, die noch zu Lebzeiten Fluitters dort gewesen sein soll. Auch Axer berichtet von dieser Untersuchungskommission (Grubenbecher, S. 393). Ob bei dem Besuch Radermächers Fluitter noch lebte, ist nicht ersichtlich, aber wohl unwahrscheinlich, weil Radermächer das sonst erwähnt haben würde. Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit seiner Beobachtungen über das Weinen des Marienbildes ist beachtlich, daß es sich um Beobachtungen eines neunjährigen Knaben handelt, die nach fünfzig Jahren aufgeschrieben werden. Ludwig von Schleiden wird übrigens auch anderwärts zwischen 1476 und 1491 als Burggraf von Heimbach erwähnt (Müller, S. 35); er hat auch das Beglaubigungsschreiben von 1476 für die Bettelreise von Pfarrer Duimgen unterzeichnet, das sich im Mariawalder Archiv befand. Gerade die wesentlichen Dinge, nämlich die Erwerbung und Aufstellung des Gnadenbildes durch Fluitter, die Ergebnisse der Untersuchungskommission, das Klausnerleben Fluitters usw. kann und will Radermächer nicht aus eigenem Augenschein berichten; er ist also nur für einen ganz kleinen Teil seines Berichtes Augenzeuge. Radermächer behauptet übrigens, Pfarrer Duimgen habe sein ganzes Vermögen für den Bau der Holzkapelle hingegeben. Das ist nur dann richtig, wenn das später nochmals zu erörternde Beglaubigungsschreiben für die Bettelfahrten Duimgens sich nicht auf einen Heimbacher Kirchenbau bezieht, da in diesem Schreiben die Mildtätigkeit Duimgens gerühmt wird, der eine Erbrente von 14 Maltern Roggen bereits für den Neubau geschenkt habe. (Quix, S. 17ff.) Radermächer verlegt die landesherrliche Genehmigung in das Jahr 1480, während sie tatsächlich erst 1489 erteilt wurde (Goerke, 3. Aufl., S. 16). Bemerkenswert ist auch, daß Radermächer den Namen Mariawald überhaupt nicht erwähnt, der zuerst in der Urkunde des Abtes Arnold von Altenberg vom 14. September 1487 (Grubenbecher, S. 385) und in der herzoglichen Bestätigungsurkunde von 1489 (Quix, S. 48) auftaucht. All diese Feststellungen, zumal die völlig fehlenden Angaben über das Original der Aufzeichnungen Radermächers, die Unkenntnis Axers von diesem Bericht, die Widersprüche über Radermächers Person, auch der lange zeitliche Abstand zwischen den Ereignissen und ihrer Aufzeichnung und vor allem die offenkundig falsche Beglaubigung der einzig vorhandenen Abschrift von 1730 diese Momente erschüttern die Glaubwürdigkeit der Aufzeichnungen Radermächers bereits sehr stark, ohne aber ihre Unrichtigkeit oder Fälschung zu beweisen, wenn auch eine solche Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen ist. |
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C. Radermächers Gründungsgeschichte im Rahmen der urkundlichen Quellen |
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Heimatblätter, Beilage zur Dürener Zeitung, Nr. 19, S. 145-149, 20.9.1934; Nr. 20, S. 153-156, 4.10.1934; Nr. 21, S. 162-165, 18.10.1934; Nr. 22, S. 170-172, 31.10.1934; Nr. 23, S. 181-183, 15.11.1934. |
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