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Leben und Werk von Nikolaus Reinartz, |
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Annalen des Historischen
Vereins 139 für den Niederrhein 1941. |
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Erbfolge nach Aussterben der Krummel zu Nettersheim. Verwickelt wurde dieser Rechtsstreit durch die Frage, ob das Erbe als allodialer Besitz auch weibliche Erbfolge zuließ oder als Jülicher Mannlehn anzusehen sei. Es war dies schon eine alte Streitfrage. So hatte sich Richard Krummel 1561 geweigert, Nettersheim als Mannlehn zu empfangen unter Berufung darauf, daß es bei den Belehnungen 1525 und 1541 auch nicht als solches bezeichnet wurde. Unter Anfechtung der weiblichen Erbfolge traten den nächsten Angehörigen des Erblassers, Johann Dietrich von Gülicher und auch den von Zweiffel, die von den Krummel zu Boulich aus der zweiten Ehe des ältern Richard in männlicher Erbfolge abstammenden Konrad Georg und Johann Dederich Krummel als Bewerber entgegen. Ein nicht näher benannter natürlicher Sohn des Stiftsdekans Melchior Krummel schied wegen Illegitimität aus der Reihe der Erbberechtigten aus. 76) Den Sieg über die Mitbewerber trug Johann Dietrich von Gülicher davon, der schon 1671 in Nettersheim auf seinem ritterbürtigen freiadligen Haus und Hof, wohl dem Sitze seines Oheims Dietrich, Wohnung genommen hatte. 77) Nachdem er bereits 1678 mit dem Krummelschen Burghaus in Münstereifel belehnt worden war, folgte die Belehnung mit Nettersheim 1681. Den Nutzen aus dem Erbhandel hatte die herzogliche Lehnkammer gezogen, die Gülicher die außerordentliche Bestätigungsgebühr von 1500 Reichstaler zahlen ließ. 77a) Dem Vater folgte 1697 sein Sohn Franz Wilhelm von Gülicher, vermählt mit Lambertine Elisabeth von der Portzen, der 1713, da die Burg 1705 abbrannte, auf dem Mannerichs Gute wohnte. 78) Nach seinem Tode kamen dann schließlich auch die von Zweiffel noch in den Besitz des von der verwitweten Maria Margareta von Bawyr so eifrig angestrebten Erbteils. 1716 empfingen ihre beiden Söhne Johann Wilhelm und Bertram Ludwig von Zweiffel die Belehnung mit Nettersheim. Johann Wilhelm, jülich-bergischer Hofkammerpräsident, verkaufte jedoch nach dem Tode seines Bruders 1753 Nettersheim an den kurkölnischen Obristjägermeister Ferdinand Josef von Weichs, dessen Nachbesitzer 1770 Klemens August von Weichs wurde. Weyer besaß dessen Familie, welche übrigens unter ihre Ahnen Johann von Nechtersheim, den Sohn Pawins, zählte, 79) schon längst, so daß gegen Ende der Feudalzeit die alten Stammsitze der Ritter von Nechtersheim wieder in einer Hand vereinigt waren. |
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Anmerkungen |
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76) |
Ein genealogisch auch noch nicht identifizierter Junker Johann Reinhard Krummel besaß in Münstereifel von 1639 an das Scheiffartsche Burghaus neben der Krummelschen Behausung auf der Langenheck. Verehelicht mit Magdalena Kreuls, ließ er 1657 in Münstereifel ein Kind taufen. Er starb 1681 ohne Erben in Dürftigkeit. Vgl. M. Scheins, Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Stadt Münstereifel I, Münstereifel 1894, S. 438, 463. In einer Bürgschaftserklärung für Adolf von Bourscheidt und Anna Anges von Meradt bei Melchior Krummel, Rentmeister zu Rath am Bleiberg, und dessen Hausfrau Gertrud Kreigelß erscheint 1653 Johann Reinhard als Vetter der Schuldner. 1674 wird er als Gräfl. Manderscheid-Gerolsteiner Hofmeister erwähnt (Sammlung v. Oidtman). |
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77) |
Pfarrarchiv Nettersheim. |
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77a) |
Einer Eintragung im Rechnungsbuch des Reidmeisters Schmitz zu Dalbenden (evang. Pfarrarchiv Gemünd) zufolge verkaufen 1670 die Eheleute Joh. Dietrich von Gülicher und Sofia von Heffen ihm die elfte Garbe aus dem großen Zehnten zu Zingsheim und 6 ½ Morgen Land daselbst für 750 Reichstaler mit der Auflage, das assignierte Kirchendachstück daselbst in esse und Bau zu halten. |
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78) |
Pfarrarchiv Nettersheim. |
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79) |
Strange V, S. 73, 81. |
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Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, Heft 139, 1941, S. 175. |
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Zu Johann
und Werner Kr. zu Boulich mit den Nachkommen der Linie Boulich S.
48 |
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