Leben und Werk von Nikolaus Reinartz, |
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I. Amt Hardt |
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Vorbemerkung: Friedrich v. Saarwerden, Erzbischof von Köln, 13701414, bereits mit 22 Jahren auf den erzbischöflichen Thron gelangt, jedoch beraten von seinem weisen und erfahrenen Oheim, Erzbischof Kuno von Trier, der bis dahin auch die Verwaltung des Kölner Bistums geführt hatte, gehört der großen Zahl der besseren Kirchenfürsten seiner Zeit an. Er hat nicht nur als Erzbischof seine geistlichen Verpflichtungen gewissenhaft erfüllt, sondern auch in seiner Eigenschaft als weltlicher Regent bedeutende politische Erfolge erzielt. Unter ihm erfolgte 1388 die Errichtung der Universität Köln, deren 550jähriges Jubiläum wir jüngst gefeiert haben; er wurde auch in Verfolg der Reichspolitik Ottos des Großen, der freilich oft genug zum Schaden der Kirche selbst, deren Vorsteher, die treuesten Stützen der Reichseinheit und Kaisermacht, mit weltlichen Herrschaftsrechten und Gebieten betraute, von Kaiser Karl IV. mit dem Herzogtum Westfalen belehnt, das von da ab mit dem Kölner Erzstuhl vereinigt blieb. Die unter dem Kurkölnischen Amte Hardt vereinigten im Weistum aufgezählten, räumlich vielfach getrennten Gemeinde- und Gerichtsbezirke waren durch Schenkung des Grafen von Ahr-Hochstaden, Theodor, des Bruders des Kölner Erzbischofs Konrad von Hochstaden, 1246 an die Kölner Kirche gekommen. Man möchte diese reiche Schenkung, die auch die spätern Aemter Altenahr und Nürburg umfaßte, und die Graf Theodor, der als Propst von Xanten auch Geistlicher war, der Kölner Kirche unter der ausdrücklichen Bestimmung vermacht hatte, daß sie ihr nicht durch Verlehnung entfremdet werden dürfe, gerne mit dem Kölner Dombau in Verbindung bringen. Am Maria Himmelfahrtstage 1248 legte Erzbischof Konrad von Hochstaden den Grundstein zu dem großen, köstlichen und ewigen Bau", wie eine mittelalterliche Chronik den Kölner Dom nennt, ein Beginnen, das überreiche Mittel voraussetzte. Nur Walram von Bergheim aus dem Jülichschen Hause, das stets der Rivale des Erzstiftes gewesen, focht die Schenkung an. Es kam zu langwierigen und auch blutigen Auseinandersetzungen, die ihren Abschluß damit fanden, daß nach dem Aussterben der Bergheimer Seitenlinie im Jahre 1312 Jülich sich tatsächlich im Besitz vornehmlich Prümscher Lehen aus der Hochstadenschen Erbschaft behauptete, die es zu dem Amte Münstereifel zusammenschloß, während Köln die Hardtburg 1) als Stützpunkt und Verwaltungszentrum der ihm verbliebenen Gebietsteile einrichtete. Damit waren die Herrschaftsverhältnisse im oberen Erftland für ein halbes Jahrtausend bis zur französischen Staatsumwälzung festgelegt. Jeder der beiden Gegner suchte nun sein Gebiet durch Anlage von Befestigungen zu sichern. So stand Zülpich gegen Euskirchen, Rheinbach gegen die Tomburg, die Hardtburg gegen Münstereifel. Und es ist eine seltsame Ironie der Geschichte gewesen, daß gerade ein Kölner Erzbischof aus dem Hause Jülich, Walram, der Bruder des spätern Herzogs, es war, der die Hardtburg 1341 stark mit Mauern und Türmen bewehren ließ. Aus diesen Verhältnissen heraus erklärt sich auch ohne ersichtliche Veranlassung unsere Urkunde leicht aus der Absicht des umsichtigen Regenten, die Besitzrechte des Erzstiftes erneut bestätigen zu lassen, wie es bereits sein Vorgänger, Wilhelm v. Gennep, 1354 getan hatte 2). Während dieser aber damals nur die Schöffen von Kuchenheim, wo die Interessen-Gegensätze besonders hart aufeinander stießen, in die aula" Halle oder Rittersaal der eben erneuerten Hardtburg geladen hatte, war es jetzt eine große allgemeine Volksversammlung, die durch Glockenklang aufgeboten, sich vor der Hardtburg eingefunden hatte, um dem Landesfürsten, der umgeben von seinen Rittern und dem Hofstaate unter der großen Eiche hielt, das geltende Recht über Treueeid und Landeshoheit in Krieg und Frieden, Gerichtsbarkeit und Steuersachen zu bekunden, das dann notariell festgelegt wurde.
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Weiter zu: Weistum
des Amtes Hardt von 1378 |
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Sonderheft Volksblatt-Verlag, A. Herbelsheimer & Co., K.G., Euskirchen 1940. |
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